Die Kranken- und Pflegeversicherungen tragen den größten Teil der Kosten bei einer stationären Versorgung im Hospiz. Für die Hospizleistungen fällt für die Hospizgäste kein Eigenanteil an den Kosten an.
Aktuell beträgt der von den Kranken- und Pflegekassen anerkannte Tagessatz im lebensHAUS 494,95 €. Darin sind alle Leistungen des Hospizes für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung enthalten. Die behandelnden Ärzt:innen und die Apotheke rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Mit den Kranken- und Pflegekassen kann das Hospiz 95 % vom genannten Tagessatz abrechnen, das sind 470,20 € pro Tag und Gast. 5 % des Tagessatzes muss das Hospiz lebensHAUS aus Eigenmitteln aufbringen. Von den Hospizgästen selbst müssen lediglich evtl. anfallende Zuzahlungen zu ärztlichen Verordnungen, z.B. die sog. Rezeptgebühren für Medikamente oder Physiotherapie, sowie persönliche Nebenkosten, z.B. für Telefon, Friseur und Fußpflege getragen werden. Die privaten Kranken- und Pflegekassen und die Beihilfestellen übernehmen ebenfalls die Kosten für eine stationäre Hospizversorgung.
Mit dem anerkannten Tagessatz von 494,95 € sind unsere tatsächlichen Kosten jedoch nicht abgedeckt. Um die von uns angestrebte Intensität und Qualität in der Pflege und Betreuung zu gewährleisten, entstehen – insbesondere durch den hohen Personaleinsatz – Kosten in Höhe von etwa 580 € pro Platz und Tag. Daher muss das lebensHAUS nicht nur 5 % des Tagessatzes selbst aufbringen, sondern bis zu 20 % der tatsächlichen Kosten (die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten von 580 € und der Erstattung durch Kranken- und Pflegekassen von 470,20 €). So sind zurzeit jährlich etwa 350.000 bis 400.000 € erforderlich, um diese Unterdeckung aufzufangen. Hierfür sind wir auf breite Unterstützung angewiesen.