Die Anfrage für eine Aufnahme in das lebensHAUS kann durch den kranken Menschen selbst, durch Angehörige, die behandelnden Ärzt:innen, das Palliativnetz oder den Sozialdienst des Krankenhauses erfolgen. Dabei laden wir die anfragenden Patient:innen und / oder ihre Angehörigen zu einem ersten Informationsgespräch zu uns ins lebensHAUS ein, damit sie sich unser Haus ansehen und alle Fragen mit uns persönlich besprechen können. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Hospizplätzen in Münster können wir selten eine:n Versicherte:n nach der Anfrage direkt aufnehmen. Daher gibt es in der Regel eine Warteliste.
Voraussetzung für eine Aufnahme ist nicht nur der Wunsch des kranken Menschen, sondern die Bewilligung bzw. Zusage der Kostenübernahme durch die jeweilige Kranken- und Pflegekasse. Das lebensHAUS stellt den notwendigen Antrag bei den Kranken- und Pflegekassen. Hierfür müssen die behandelnden Ärzt:innen (Hausärzt:innen oder Krankenhausärzt:innen) die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung bestätigen. Kranken- und Pflegekasse prüfen den Antrag und entscheiden dann kurzfristig. Eine Hospizaufnahme ist auch möglich, wenn bisher noch kein Pflegegrad vorliegt. Hier finden Sie die Vordrucke für den Kostenübernahmeantrag und die ärztliche Bescheinigung nach §39a SGB V.
Wenn die Bewilligung vorliegt, können wir bei einem freien Platz aufnehmen. Die behandelnde:n Ärzt:innen können für die Aufnahme einen Krankentransport verordnen.