Nach den gesetzlichen Regelungen sind stationäre Hospize für einen eingegrenzten Personenkreis in einer bestimmten Lebenssituation vorgesehen. Eine Aufnahme in einem stationären Hospiz ist für unheilbar kranke Menschen möglich, wenn
- ihre Erkrankung soweit fortgeschritten ist, dass die Lebenserwartung auf wenige Wochen bis Monate begrenzt ist
- aufgrund des Krankheitsbildes ein hoher palliativer (d. h. lindernder) Versorgungsbedarf besteht
- eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist und die notwendige Versorgung zu Hause nicht gewährleistet werden kann
- der / die Patient:in oder ggfs. die Vorsorgebevollmächtigten die Hospizversorgung wünschen.
Wir nehmen Menschen auf mit
- einer fortgeschrittenen Krebserkrankung
- Erkrankungen des Nervensystems mit fortschreitenden Lähmungen (z. B. ALS oder MS)
- chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen im Endzustand
- dem Vollbild der Infektionskrankheit Aids.
Die Aufnahme erfolgt unabhängig von der Nationalität, der Religion, dem Lebensstil und den finanziellen Möglichkeiten der anfragenden Patient:innen.