Aufnahmekriterien

Nach den gesetzlichen Regelungen sind stationäre Hospize für einen eingegrenzten Personenkreis in einer bestimmten Lebenssituation vorgesehen. Eine Aufnahme in einem stationären Hospiz ist für unheilbar kranke Menschen möglich, wenn

  • ihre Erkrankung soweit fortgeschritten ist, dass die Lebenserwartung auf wenige Wochen bis Monate begrenzt ist
  • aufgrund des Krankheitsbildes ein hoher palliativer (d. h. lindernder) Versorgungsbedarf besteht
  • eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich ist und die notwendige Versorgung zu Hause nicht gewährleistet werden kann
  • der / die Patient:in oder ggfs. die Vorsorgebevollmächtigten die Hospizversorgung wünschen.

Wir nehmen Menschen auf mit

  • einer fortgeschrittenen Krebserkrankung
  • Erkrankungen des Nervensystems mit fortschreitenden Lähmungen (z. B. ALS oder MS)
  • chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen im Endzustand
  • dem Vollbild der Infektionskrankheit Aids.

Die Aufnahme erfolgt unabhängig von der Nationalität, der Religion, dem Lebensstil und den finanziellen Möglichkeiten der anfragenden Patient:innen.